556 bgb nebenkostenabrechnung
In allen Fällen forderten Vermieter eine Nachzahlung und in allen Fällen entschied der BGH gegen die Vermieter! Abrechnungs- und Widerspruchsfrist zur Betriebskostenabrechnung. Mit Ablauf des Monats nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Betriebskostenabrechnung dem Mieter vorliegen. Ist die Frist verstrichen, kann der Vermieter nur noch dann auf Nachzahlung pochen, wenn er die verspätete Abrechnung nicht verschuldet hat. Mit Schreiben vom Januar teilte der Vermieter dem schon lange ausgezogenen Mieter die Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 1. November bis zum Dezember mit. Nach einem Blick ins BGB forderte der ehemalige Mieter seinen Vermieter jedoch auf, die Nachzahlung wieder zurück zu erstatten. Die Klage wurde zugunsten des ehemaligen Mieters entschieden. Dezember Anwendung findet, ist die Betriebskostenabrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen; nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.
556 BGB Nebenkostenabrechnung: Rechtsgrundlagen und Vorgehensweise
Versäumt der Mieter diese Frist, kann er keine Einwendungen mehr gegen die Nebenkostenabrechnung geltend machen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Was passiert, wenn der Vermieter die Fristen nicht einhält? Der Anspruch des Mieters auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung unterliegt der Verjährung. Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom Ende der Abrechnungsfrist. Beispiel: Die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung endet am Der Anspruch des Mieters verjährt also am Auch der Anspruch des Vermieters auf Nachzahlungen aus einer Nebenkostenabrechnung verjährt innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Der Nachzahlungsanspruch entsteht frühestens mit Erteilung einer wirksamen Nebenkostenabrechnung. Für das Erstellen der Nebenkostenabrechnung gibt es Muster und Vorlagen. Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die Abrechnung gewisse Angaben zwingend enthalten, etwa den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
Praktische Tipps für eine korrekte Nebenkostenabrechnung nach 556 BGB | In allen Fällen forderten Vermieter eine Nachzahlung und in allen Fällen entschied der BGH gegen die Vermieter! Abrechnungs- und Widerspruchsfrist zur Betriebskostenabrechnung. |
Die Bedeutung der 556 BGB Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter | BGB festgelegt. Bei der Abrechnung von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. |
Verstöße gegen die 556 BGB Nebenkostenabrechnung: Rechtsfolgen und Sanktionen | Nebenkostenabrechnung erstellen: Die jährliche Abrechnung für den Mieter gehört zu den Pflichten des Vermieters. Doch immer wieder gibt es über die Abrechnungen Streit. |
Praktische Tipps für eine korrekte Nebenkostenabrechnung nach 556 BGB
Hält der Vermieter die entsprechende Frist nicht ein, kann er grundsätzlich keine Nachzahlungsforderungen mehr stellen. Dennoch sollten Sie als Mieter handeln. Im Grundsatz gilt: hat ein Mieter auf die Nebenkosten Vorauszahlungen geleistet, so ist der Vermieter verpflichtet, eine Jahresnebenkostenabrechnung erstellen. Alternativ kann er hiermit einen Hausverwalter beauftragen. Eine Ausnahme gilt hierbei jedoch etwa bei einem Zweifamilienwohnhaus, in dem der Vermieter selbst wohnt. Insoweit trägt Vermieter das Risiko einer verspäteten Postbeförderung. Gibt der Vermieter die Nebenkostenabrechnung beispielsweise am Januar des Folgejahres zugestellt, ist der Zugang verspätet! Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs genügt es, wenn die Abrechnung am letzten Tag der Frist beim Mieter eingeht. Bemisst sich der Abrechnungszeitraum nach dem Kalenderjahr, soll nach Auffassung des Amtsgerichts Hamburg etwa der Zugang auch Mitternacht an Silvester genügen. Auf die Kenntnisnahme des Mieters solle es nicht ankommen AG Hamburg-St. Georgen WuM , Die Rechtsprechung ist insoweit allerdings nicht einheitlich.
Die Bedeutung der 556 BGB Nebenkostenabrechnung für Mieter und Vermieter
Möglich sind auch andere Abrechnungszeiträume wie vom 1. Oktober bis Die Abrechnung muss Ihnen spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Das bedeutet: Liegt Ihnen bis dahin keine Abrechnung vor, kann der Vermieter Nachforderungen nicht mehr geltend machen, er ist mit Nachforderungen ausgeschlossen. Nachzahlungen kann der Vermieter dann nur noch verlangen, wenn er nachweisen kann, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat. Ist Ihr Vermieter mit der Abrechnung in Verzug, sollten Sie ihn schriftlich mit Fristsetzung zur Abrechnung auffordern. Bis zur Vorlage der Abrechnung können Sie die Vorauszahlungen zurückbehalten, müssen das dem Vermieter aber ankündigen. Zur Wahrung der Abrechnungsfrist bei Versendung auf dem Postweg reicht es nicht, die Betriebskostenabrechnung rechtzeitig abzusenden. Die Abrechnung muss Ihnen noch innerhalb der Jahresfrist zugehen Urteil vom Achtung: Sie haben 30 Tage Zeit, die Abrechnung zu prüfen.