Ab wann gülle fahren 2023
Einen einheitlichen Termin für alles gibt es leider nicht. Was gilt also für Sie? Auf Acker- und Grünland darf zwischen dem 1. Dezember und Januar kein Festmist oder Kompost ausgebracht werden. Gleiches gilt für phosphathaltigen Dünger. Generell darf auf gefrorenen Böden auch nicht gedüngt werden. Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland für die mehrjährige Futterproduktion begann am 1. Der mehrjährige Feldfutterbau muss bis zum Mai eingesät werden und mindestens zwei Hauptnutzungsjahre , nach Mehrfachantrag, umfassen. In den nitratbelasteten, roten Gebieten gilt ab Herbst die Sperrfrist für Düngemittel mit erheblichem Stickstoffgehalt auf Grünland vom 1. Oktober bis Festmist und Kompost werden ebenfalls um einen Monat verlängert, beginnend am 1. November und endend am Grünland hat je nach Bundesland unterschiedliche Verfahren zur Verschiebung der Sperrfrist. Die Sperrfrist wird aber niemals verkürzt , sondern nur um zwei bis vier Wochen verschoben. Die drei Monate Sperrfrist bleiben gesetzt. Anträge müssen im jeweiligen Bundesland im Herbst eingereicht werden.
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Festmist und Kompost darf auf Grünland wie Acker nicht zwischen dem 1. Dezember und dem Januar ausgebracht werden. Seit dauert die Sperrfrist in den roten Gebieten auf Dauergrünland, Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau einen Monat länger und beginnt für Gülle bereits am 1. Oktober und dauert bis Für Festmist und Kompost wurde sie ebenfalls um einen Monat verlängert und beginnt ab am 1. November bis Die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau kann um 2 bis maximal 4 Wochen nach vorn oder hinten verschoben werden. Die Dauer der Sperrfrist von drei Monaten bleibt dabei unverändert. Unabhängig von den Sperrfristen gilt: Auf überschwemmten, wassergesättigten, gefrorenen oder schneebedeckten Böden ist das Aufbringen von stickstoff- oder phosphathaltigen Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln untersagt. Die bisher geltende Ausnahme auf tagsüber oberflächlich antauendem Boden gilt nicht mehr! Eine Düngung ist nur noch auf frostfreiem Boden möglich.
GültigeZeitenFürDüngerverordnung2023 | Bald ist es wieder soweit, Güllesilvester naht und damit auch das Ende der Sperrfirst für die Ausbringung. Als Güllesilvester bezeichnet man in der Landwirtschaft den |
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GülleFahrenTermine2023 | In wenigen Tagen beginnt die Güllesperrfrist auf Grünland - aber noch nicht überall. Hier die Fristen im Überblick. |
GültigeZeitenFürDüngerverordnung2023
Bald ist es wieder soweit, Güllesilvester naht und damit auch das Ende der Sperrfirst für die Ausbringung. Als Güllesilvester bezeichnet man in der Landwirtschaft den Für Landwirte bedeutet dieser Stichtag, dass die Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln endet. Doch warum gibt es diese Sperrfrist? Damit ist gemeint, dass aufgrund der Witterungsverhältnisse wenig bis gar nichts wächst. Hierfür gibt es die gesetzlich festgelegte Düngeverordnung DüV. Viele Tiere und auch Pflanzen befinden sich in Winterruhe oder dem Winterschlaf. Das gilt auch für den Boden. Er verdichtet sich durch die Kälte und unterbricht somit die Nährstoffaufnahme. Darum gibt es eine gesetzliche Sperrfrist für das Ausbringen von Düngemitteln. Diese Sperrfrist beginnt mit der Ernte der letzten Hauptfrucht, welche im September oder Oktober stattfindet. Werden im Herbst Sperrfristen auf Grünland beantragt, fällt das Gülle-Silvester in diesem Fall bereits auf den Dafür müssen die Witterungsverhältnisse allerdings stimmen.
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Die Sperrfristen betreffen also nicht nur die organischen Dünger wie z. Gülle und Mist oder Klärschlamm, sondern auch die mineralischen Dünger. In den mit Nitrat belasteten Gebieten sogenanntes "rotes Gebiet" sind gesonderte Sperrfristen zu beachten. Übersicht zu den Sperrfristen auf roten und nicht roten Flächen Druckversion 1,0 MB Auflagen zur Herbstdüngung im roten Gebiet in der Seitenmitte. Hauptfrucht ist grundsätzlich die Frucht, die im Mehrfachantrag angegeben ist. Es kann jedoch auch eine Kultur sein, die vor dem 1. August gesät wurde und noch im Ansaatjahr geerntet wird z. Ackergras nach Getreidevorfrucht. Eine Verschiebung der Sperrfrist auf Ackerland ist nicht möglich. Die Sperrfrist für Grünland und Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau beginnt am 1. Die Sperrfrist für Grünland und mehrjährigen Feldfutterbau kann, auf nicht roten wie roten Flächen, um 2 oder 4 Wochen nach hinten verschoben werden. Die Dauer der Sperrfrist von drei Monaten bleibt dabei unverändert. Die Vorgehensweise der Verschiebung ist wie folgt: Die Verschiebung muss jährlich vom BBV-Kreisverband für den jeweiligen Landkreis beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten AELF beantragt werden.