Abstellraum grundsteuer niedersachsen


Stand: Von: Andreas Apetz. Kommentare Drucken Teilen. Für die Erklärung der Grundsteuer müssen Angaben zu Wohn- und Nutzflächen gemacht werden: Doch nicht alle Räume müssen dabei aufgeführt werden. Frankfurt — Für alle Hauseigentümer:innen und Grundbesitzende gibt es eine wichtige Änderung: die Grundsteuer-Reform. Bis Ende Januar muss für jedes Objekt eine neue Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts eingereicht werden. Doch wer seine Grundsteuererklärung abgibt, der sollte genau darüber Bescheid wissen, was er tut — besonders bei der Angabe der Wohn- und Nutzfläche. Häufig ist auf die Angaben im Kaufvertrag oder den Bauunterlagen kein Verlass, denn nicht alle Räume müssen bei der Grundsteuererklärung angegeben werden. Alle Eigentümer:innen sollte deshalb genau überprüfen, welche Wohnflächen sie eintragen müssen, sonst drohen unnötige Zahlungen. Die Grundsteuererklärung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind die Angaben von Wohn- und Nutzflächen jedoch ein wichtiger Punkt. abstellraum grundsteuer niedersachsen

Abstellraum und Grundsteuer in Niedersachsen: Was Sie wissen müssen

Dennoch gilt: Die Frist der Grundsteuererklärung am Oktober wird nicht verlängert — zumindest nicht für Privatpersonen. Was als nicht umsetzbar gilt, wird hingegen für Kommunen ermöglicht. Denn auch die Gemeinden müssen Angaben zu ihren Grundstücken machen. Lediglich Baden-Württemberg verlangt bei der Erklärung zur Grundsteuer die Angabe der Grundstücksfläche. Alle anderen Bundesländer, egal welches Modell zur Berechnung der Steuer verwendet wird, fragen hingegen die Wohnfläche und Nutzfläche ab. Zwar finden viele Eigentümer die notwendigen Angaben zur Wohnfläche ihrer Immobilien im Zweifel in den Kaufverträgen, allerdings lohnt sich in vielen Fällen das Nachmessen. Denn: Nicht immer ist der Wert mit der Realität deckungsgleich. Wie das Handelsblatt schreibt, ist die Wohnflächenverordnung von Grundlage für die Berechnung der Wohnfläche, die in vielen Erklärungen zur Grundsteuer angegeben werden muss. Darin ist festzuhalten, dass zwischen Wohn- und Zubehörräumen unterschieden wird. Klingt auf den ersten Blick vielleicht kompliziert, ist allerdings bei einer genauen Betrachtung relativ einleuchtend.

Abstellraum-Grundsteuer: Wie Sie in Niedersachsen sparen können Die Angabe der Wohnfläche bzw. Nutzfläche ist in nahezu allen Bundesländern in der Grundsteuererklärung erforderlich.
Grundsteuer Niedersachsen: Abstellraum als entscheidender Faktor Stand: Von: Andreas Apetz.

Abstellraum-Grundsteuer: Wie Sie in Niedersachsen sparen können

Die Wohnfläche spielt im Rahmen der Grundsteuer eine wichtige Rolle. Das Verhältnis der Nutzungsanteile zwischen Wohn- und Nutzfläche entscheidet zudem darüber, welche Grundstücksart vorliegt z. Mietwohngrundstück, gemischt genutztes Grundstück oder Geschäftsgrundstück. Die Wohnfläche ermittelt sich grundsätzlich nach der Wohnflächenverordnung , die Nutzfläche nach der DIN Zur Wohnfläche gehören alle Räume, die zu Wohnzwecken dienen. Das sind Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Kinderzimmer, Gästezimmer usw. Auch ein häusliches Arbeitszimmer zählt als Wohnraum. Nutzflächen sind dagegen Flächen, die betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Zu den Nutzflächen zählen z. Verkaufsräume, Büros, Kanzleien, Werkstätten, Gaststätten, Gemeindezentren, Kindergärten, Vereinsräume usw. Und dann gibt es noch die Zubehörräume oder Nebenräume: Dazu gehören z. Heizungsräume, Kellerräume, Abstellräume, Waschkeller, Trockenräume, Vorratskeller usw. Die Flächen dieser Zubehörräume zählen weder als Wohnfläche noch als Nutzfläche, soweit sie in einem Nutzungszusammenhang mit Wohnflächen stehen.

Grundsteuer Niedersachsen: Abstellraum als entscheidender Faktor

Zur Wohnfläche gehören alle Gebäudeflächen die zu Wohnzwecken genutzt werden können. Nach der Wohnflächenverordnung und der Auffassung der Finanzverwaltung gehören zur Wohnfläche auch. Wie die Gebäudeflächen im Detail zu ermitteln sind und wie sich beispielsweise Raumhöhen auswirken, erfahren Sie in den Artikeln zur Wohnflächenberechnung bzw. Nutzflächen sind alle Gebäudeflächen die für betriebliche, öffentliche oder sonstige Zwecke genutzt werden und weder als Wohnfläche noch als Zubehörraum einzustufen sind. Dazu zählen zum Beispiel. Grundsätzlich zählen auch Garagen zu den Nutzflächen. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser und Wohnungseigentum besteht im Bundesmodell die Besonderheit , dass die Nutzflächen der Wohnfläche hinzuzurechnen sind. In den Zeilen 11 bis 14 ist damit nur die Summe der Wohn- und Nutzflächen einzutragen. Eine separate Angabe der Nutzflächen ist damit nur bei Mietwohngrundstücken erforderlich. Insbesondere bei den Gebäudeflächen handelt es sich um Angaben, die keinesfalls ungeprüft aus irgendwelchen Grundstücksunterlagen übernommen werden sollten.